Bis heute liegen noch keine belastbare umfassende Arztberichte vor, was der Arzt wusste. Auch das ein schwerer “Einklemmunfall” zu den Beschwerden führte, eine tiefe Rißquetschwunde unterhalb des linken Kniegelenkes unübersehbar vorhanden war, jedoch weder die körperlichen noch psychischen Unfallschäden ausreichend bekannt waren, dass wusste der Arzt.
Während andere Ärzte, so z.B. Professor Dr. med. Buchner überzeugt davon waren, das u.a. eine chronische Schmerzerkrankung hat, die mit deutlich ausgestaltetem Charakter vorliegt.
Ebenfalls von anderen Ärzten, auch bildgebend durch ein Nerven MRT im Universitäts Klinikum Heidelberg neben der Nervenläsion mehrer Nerven u.a. des Rami cutanei cruris medialis, Verdacht der Läsion des N. fibularis profundus und dem bildgebenden Nachweis, das der Narbenstrang der vom Subkutanniveau bis unmittelbar zur Tibavorderkante rechts, auf der Knochenhaut reibt. ( und dabei natürlich ebenfalls Schmerzen verursacht ) nach gewiesen wurden ( im Nachgang )
Hätte der Arzt, wozu er eigendlich beauftragt und verpflichtet war, die Schmerzen durch die Nervenläsionen und die Narbe erkannt, was als Neurologe seine Aufgabe war, vielleicht ein Zusatzgutachten durch einen Neurochirurgen empfohlen, hätte das Sozialgericht auch ein faires Urteil gesprochen.
So habe ich “halb” verloren ( ok trotz des “Gutachtens” auch halb gewonnen ), musste aber einen neuen Rechtsstreit anstreben, wobei ich dann durch einen “richtigen” Neurologen untersucht wurde, der dann alles korrekter feststellte und zutreffender beschrieb, konform auch den anderen Ärzten und bildgebenden Untersuchungen.
Zu erwähnen ist hier noch, das nach Stellungsnahme der Ärztekammern, für die hier relevanten Verletzungen ( Einklemmunfall mit tiefer Rißquetschwunde mit zahlreichen Nervenläsionen ) ausschließlich der Fachbereich der Neurochirurgie zuständig ist.
Dies bedeutet, das der Arzt zumindest auf dem Bereich der Nervenläsionen in einem fremden Fachbereich begutachtet hat, ohne ein Zusatzgutachten vorzuschlagen bzw. als notwendig anzusehen.
Gerade weil der Arzt die Staatsanwaltschaften auf die “Interdisziplinarität” hinweist, wäre es notwendig gewesen, das hier die Ergebnisse des richtigen Fachbereich zugezogen worden wären.
Während andere Neurologen übereinstimmend eine lange Liste von Neuropatischen Schäden schreiben ( die auch bildgebend im Nerven MRT sich bestätigt ) und eine chronische Schmerzerkrankung mit deutlich ausgestaltetem Charakter diagnostizieren, sah der Arzt hier ...... nichts..... gar nichts.
So vermag der Arzt auch nicht zu erkennen, das man unter Schmerzen schlecht arbeiten kann, wenn die Narben auf dem Schienbeinknochen reibt ( somit ständig die Knochenhaut reizt ), beim gehen ( einknicken des Bein ) die Muskulatur auf die Nervenläsionen drücken und wahnsinnige Schmerzen verursachen. Dieser “Arzt” man mag ihn kaum so nennen, sieht nichts, denn er hat ja gar nicht untersucht, sondern ein “Resultat einer interdisziplinären Begutachtung” ohne objektive Untersuchung geschrieben.
Fazit: NICHT empfehlenswert - ich rate jedem dringend ab sich von diesem Arzt begutachten zu lassen !
Da dies aber nicht ohne weiteres geht, unter Hinweis auf diesen Bericht sofort einen Befangenheitsantrag stellen. Wie sagte ein anderer Proband ( Kläger vor dem Sozialgericht ): Versuch macht Klug !
Wer es nicht versucht wird auch nie wissen, ob das Gericht nicht doch einen anderen Arzt wählt. Spätestens, wenn man nach Ablehnung des Befangenheitsantrag, um die Erlaubnis der Anwesenheit einer Begleitperson bittet, diese vom Arzt abgelehnt wird, abermals einen Befangenheitsantrag stellt, wird das Gericht sicherlich erwägen, dass ein anderer Arzt doch die bessere Wahl sein könnte.
Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
In dem Sinne allen Probanden alles Liebe und Gute. Ich wünsche und hoffe das jeder Bürger fair und ehrlich begutachtet wird.
Wer schnell die “Flinte ins Korn wirft”, sollte vielleicht an die “weiße Rose” denken, die unter Einsatz ihres Lebens für das Recht auf die Wahrheit und einen Rechtsstaat gekämpft haben. Ohne Widerstand werden “die Bösen” immer siegen, es ist jedermanns Pflicht für Recht und Ordnung zu kämpfen.
Niemand sollte Hemmungen haben dabei um Hilfe zu bitten, denn nur wenn man um Hilfe nachfragt, kann man welche erhalten.
Dies sind Soziale Dienste, Kirchliche Hilfsorganisationen, der Arzt seines Vertrauens usw.
Mut zu Leben muss jeder selber haben und eine Persönlichkeit die soviel Selbstbewusst sein hat, seinen Arzt um Hilfe zu bitten.
An dieser Stelle erinnere ich - ganz ernsthaft - an die TelefonSeelsorge Tel 0800 / 111 0 111 oder / 111 o 222 der Anruf ist kostenfrei und die angerufen sind nett und helfen und geben Hilfsangebote. Unverbindlich, Anonym und rund um die Uhr.
Alles vorstehende stellt meine Meinung dar, dies gilt auch für “Tatsachen” die ich so gut beschreibe wie ich es vermag jedoch meine Meinung darstellen!
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