Bei einigen Menschen sind außergewöhnliche Gehbehinderungen vorhanden, wobei die Gerichte gern erklären, dass eine absolute Gehunfähigkeit vorhanden sein müsse. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie auch das Sozialgericht Bremen ( Urteil Az. S20 SB 297/16 vom 29.11.2018 ) zutreffend entschied.
|