Sozial Lügengutachten

Wie werden Lügengutachten erstellt, Gutachten im Sozialbereich bestehen in der Regel lediglich aus unqualifizierten Äußerungen der begutachtenden Ärzte, Falschaussagen und Fehlschlüssen.

Häufig wird zu Recht auch von Fließbandgutachtern gesprochen.

Die Justiz beauftragt einen Arzt ( Sozialgutachter ) mit einem Gutachten, dieser macht sich das ganze einfach und liest einmal durch die vom Gericht zugeschickten Unterlagen “quer”.

Hier wird werden natürlich nur die wichtigsten Unterlagen gelesen, insbesondere frühere Gutachten und einzelne Arztberichte.

Im Anschluss daran wird der Proband einbestellt, man läßt ihn warten auch um ihm klar zu machen, “ welche Bedeutung er hat” ( kurz über einer Kakerlake ), dann wird er entkleidet angeschaut und es werden lächerliche Pseudountersuchungen durchgeführt, denen jeglicher Sinn fehlt.

Dann wird bewusst unwahr behauptet, der Proband wurde “untersucht”, die angeblichen Untersuchungsbefunde werden von früheren Gutachten abgeschrieben, Sachverhalte werden erlogen und Aussagen des Probanden werden erfunden und bewusst zum Nachteil des Probanden verändert.

Die Sozialjustiz toleriert dies Verhalten, äußert sich keinesfalls sinnvoll zu den auch dem Gericht bekannten Vorgehen.

Ganz im Gegenteil ist sind die Sozialjustiz und der lügende Gutachten Teamplayer beim betrügen der Probanden, die ausdrücklich betrogen werden sollen. Nur wenn der Gutachter auch “gut gelogen hat” , bekommt er von der Sozialjustiz auch Folgeaufträge, die jeden Arzt zum Gutachter machen kann, auch wenn er völlig unqualifiziert ist.

Häufig sind Vorbefunde und frühere Gutachten fehlerhaft, diese werden jedoch unkritisch übernommen, denn Denken und selber Untersuchen kostet Zeit, was jedoch der lügende begutachtende Arzt keinesfalls investieren will, denn er will mit möglichst geringen Aufwand etwa 1.000 - 2.000 € pro Gutachten verdienen.

So ist es lächerlich wenn öffentlich von Richtern des LSG NRW über die absolute Unparteilichkeit des medizinischen Gutachtern, die das Gutachten angeblich “nach besten Wissen und Gewissen” persönlich erstatten, berichten. Behaupten das der Gutachter alle Befunde, sowohl eigene als auch weitere Unterlagen und Befunde vollständig auswertet, sich auch mit abweichenden Beurteilungen auseinandersetzt und das Vorbringen des Klägers auf Konsistenz prüft.

( Zitat aus der Webseite der Ärztekammer Nordrhein, in dem effizienter sozialer Rechtsschutz der zu den grundgesetzlich garantierten Grundsätzen der Bunderepublik gehört. )

Die Wahrheit sieht ganz anders aus, die Gebetsmühlenartigen Wiederholungen das Sozial Gutachten wahr und fachgerecht erstellt werden, hören sich wie Zusagen eines Volksgerichtshofes zur Beachtung von Menschenrechten an.

Übrigens hat man als Beteiligter im Zuge des Rechtlichen Gehör den Anspruch, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie selbst zur Aufklärung der Sache als dienlich ansehen. ( BSG B2 U 100/12 B vom 24.07.2012 )

Zitat: Auf die Frage ob das Gericht das Sachverständigen Gutachten für Erklärungswürdig hält kommt es nicht an. Es gehört gerade zum Recht auf Gewährleistung des rechtlichen Gehör, dass die Parteien den Sachverständigen ihre Bedenken vortragen und um nähere Erläuterung bitten können. ( siehe auch BGH Urteil vom 21.10.1986 ) Ein Antrag auf Anhörung eines Sachverständigen kann lediglich abgelehnt werden, wenn dieser verspätet oder rechts mißbräuchlich gestellt wurde oder die für erläuterungsbedürftigen Punkte nicht benennt.

Das Gericht kann den Sachverständigen diese Fragen schriftlich oder mündlich beantrorten lassen oder die Fragen einem anderen Sachverständigen stellen.

Qualifizierung zu medizinischen Sachverständigen

üblicher Ablauf einer Untersuchung zu Begutachtung