Dr. med. Marianne Kolen

Die lügende Frau Dr. med. Marianne Kolen, 45133 Essen, Meisenburgstr. 21 ( ehemals Alfredstraße 291 )

Fachärztin  Neurologie, Psychiatrie erstellte mit Datum vom 11.07.2017 ein Neurologisch - Psychiatrisches Lügen “Gutachten” im Auftrag des Landessozialgericht NRW ( LSG Az. L 17 U 645/14  ) über mich.

Nachdem mir vom LSG die Beauftragung der Ärztin mitgeteilt wurde, suchte ich Anfahrt Informationen im Internet. Ich erschrak als ich zahlreiche Berichte und Warnungen fand, die sie als lügende Gutachterin beschrieben. Ebenso fiel auf, das die Ärztin gemäß Angaben im Internet mehrfach Gutachten nach Aktenlage für die Sozialjustiz erstellte. Hierbei soll es sich um bewusst unrichtige Gutachten handeln, wobei die Ärztin jeweils Sachverhalte wissentlich zum Nachteil der Probanden veränderte.

Aus diesem Grund und auch da bereits in ihrer Einladung zum Begutachtungstermin Sätze wie “wir bemühen uns längere Wartezeiten zu vermeiden” usw. standen, die aus meiner Sicht deutlich machten, das hier Probanden “verarscht” werden  könnten, habe ich mich auch unter dem Eindruck schlechtester Erfahrungen in der Vergangenheit dazu entschlossen, nur in Begleitung hin zu gehen.

Nachdem ich mich dann als Unfallopfer höflich bei Ihr um die Genehmigung ( Erlaubnis ) der Anwesenheit einer Begleitperson ( Ehefrau ) erkundigt hatte, wurde die Ärztin Auffallend heftig und  Ausfallend.


 Die Lügnerin lehnt dies als unmöglich ab, da sie angeblich, wenn eine Begleitperson anwesend sei, keinesfalls eine Begutachtung durchführen könne.


Die Lügnerin wörtlich: Ich führe Neurologisch - Psychiatrische Untersuchungen immer ohne Begleitpersonen durch.

Das ist in meinem Fach notwendig.

Ihre Frau kann also bei der Untersuchung nicht dabei sein.


Mich verwunderte dies stark, denn bereits mehrfach war meine Frau beim Neurologisch - Psychiatrischen Untersuchungen dabei ohne das der Arzt / die Ärztin behauptet hätten, das es ihnen nicht möglich sei, mich zu untersuchen.


Später im Schriftwechsel mit dem LSG erklärte sie dann, sie empfinde es als Frechheit,  wenn ein Patient eine ihm rechtlich zu stehende Begleitperson mitbringen will !

Sie würde höchstens die Begleitperson in der Neurologischen Begutachtung zulassen.

Plötzlich kann sie jetzt plötzlich doch mit Begleitperson durchführen, entgegen ihrer vorherigen Behauptung, dass sie das nicht könne

Aber bei der Psychischen Untersuchung könne keinesfalls eine Begleitperson dabei sein. ( auch nicht mehrere Meter entfernt.)


Hier kann man nur sagen “Bitte Menschenwürde abgeben und immer schön dabei lächeln und trotzdem freundlich sein”.

Mein Befangenheitsantrag L 17 SF 90/16 gegen die Ärztin wurde - erwartungsgemäß - vom LSG abgelehnt.

Nach mehreren schlechten Erfahrungen, mit langen Wartezeiten vor der angeblichen “Begutachtung”, wobei diese im wesentlichen durch Arzthelferinnen durchgeführt wurde, diese Tatsachen in den Gutachten unerwähnt blieben, kann ich nur dringend jedem raten, sich nur mit einer Begleitperson als Zeuge begutachten zu lassen.

Hierbei ein kurzes Protokoll mit Zeiten und tatsächlichen objektiven Untersuchungen zeitnah anfertigen


Zurück zu Frau Dr. med. Marianne Kolen, trotz extrem widersprüchlicher Aktenlage, entschied das LSG NRW, das die Ärztin nun ein Gutachten nach Aktenlage erstellen solle.

Das Strafrechtlich relevante Falschgutachten führte zu einem Strafantrag nach § 278 StGB gegen die Ärztin.

Das wieder besserem Wissen erstellte, erdichtete Falschgutachten, enthält viele bewußt von der Ärztin veränderte Arztberichte anderer Ärzte, dessen Sinngehalt von der Ärztin stets zu meinem Nachteil ( des Unfallopfers ) verändert wurde. 

Die Angelegenheit liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft.


Zwischenzeitlich ist Beweisbar, das Frau Dr. med. Marianne Kolen bewusst die Person des Probanden angreift und beleidigt, sowie Falschgutachten erstellt, was durch mir vorliegende Unterlagen auch anderer Probanden unwiderlegbar ist.

Nicht sichtbare Unfallfolgen sind für sie grundsätzlich offenbar auch nicht vorhanden und die Probanden werden unglaubwürdig gemacht. Zwischenzeitlich wurde das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen informiert, das es offenbar ständige Übung der Staatsanwaltschaft Essen ist, Strafanträge wegen § 278 StGB wegen vorsätzlicher falscher Tatsachen Behauptung und Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse gegen Frau Dr. med. Kolen wider besserem Wissen einzustellen.

Blog Hauptseite

Aufschrei gegen Arztbetrug

Qualifizierung zu medizinischen Sachverständigen