Dr. med. Jürgen Hamacher

Herr Dr. med. Jürgen Hamacher, 45219 Essen, Auf der Rötsch. 2,   Facharzt für  Neurochirurgie erstellte mit Datum vom 16.06.2017 ein bewusst unwahres Neurochirurgisch - Schmerzmedizinisch - Sozialmedizinisches Gutachten im Auftrag des Landessozialgericht NRW Az. L 17 U 645/14  über mich.

Der Chefarzt der “MediClin Fachklinik Rhein/Ruhr” verschweigt in dem “Gutachten” ( GA ) , das ich in der ersten Stunde von Mitarbeiterinnen untersucht wurde, er behauptet bewusst unwahr, ich hätte eine Blutentnahme und Nervenuntersuchungen verweigert.

Aufgrund dieser Erfahrung werde ich mich nie mehr ohne Zeugen untersuchen lassen.

Das Strafrechtlich relevante “Gutachten” führte zu einem Strafantrag nach § 278 StGB ( Az. 305 Js 355/17 ) gegen den Arzt.

Das wieder besserem Wissen erstellte, erdichtete Falsch Gutachten enthält auch zahlreiche bewußt von dem Arzt veränderte Arztberichte anderer Ärzte, dessen Sinngehalt vom Arzt stets zu meinem Nachteil ( des Unfallopfers ) verändert wurde. 

Nervenuntersuchungen

Der Arzt erklärt mehrfach wahrheitswidrig u.a. auf der Seite 83 seines GA , das ich auch die “Untersuchung der Nervenleitgeschwindigkeit” abgelehnt habe.

Im weiteren Verlauf des Gutachtens führt er dann aus, ( Seite 77 unter 3.4.1 Sensibel evozierte Potentiale ), die Untersuchung  ( Untersuchung der Nervenleitgeschwindigkeit ) musste ergebnislos bei Angabe von Schmerzen bereits bei Untersuchungsbeginn abgebrochen werden.

Auch auf der Seite 82 seines Falschgutachtens schreibt er dann, das „bei den “sensibel evozierten Potentialen” die Untersuchung ergebnislos bei Angabe von Schmerzen im Bereich der Stimulation ergebnislos abgebrochen werden musste.“

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