Dr. med. Lutz Siegfried Gerhardt

Herr Dr. med. Lutz Siegfried Gerhardt, 32105 Bad Salzuflen, Salinenstr. 4,   Facharzt Neurologie und Psychatrie erstellte mit Datum vom 30.11.2012 ein Sozialmedizinisches Gutachten auf dem Gebiet Neurologie, Psychatrie und Psychotherapie über mich.

Meine Erfahrungen mit diesem Arzt als Gutachter sind leider sehr negativ  !

Seine Diagnose auf die er kommt, nachdem er auf eine elektrophysiologische Untersuchung ( Nervenmessung ) ausdrücklich trotz vorliegen von unfallbedingten Nervenläsionen verzichtet:

Psychosomatischer Beschwerdekomplex im Sinne einer undifferenzierten Somatisierungsstörung mit Leitsymtom Schmerz ( ICD 10 F 45.1 - Seite 37 d. “Gutachtens” ) hinzu würden noch “Aggravationstendenzen” kommen.

Narbenbereich 250

Während andere Neurologen bei der nerven ärztlichen Anamneseerhebung und Untersuchung eine elektro physiologische Untersuchung als dringend notwendig ansahen und auch versuchten diese durchführten, um Art und Ausmaß der Nervenläsionen zu ermitteln, verzichtete der Arzt auf diese Ermittlungen.

So entging ihm natürlich, wie erst 2 1/2 Jahre später die Neurologische Klinik im Universitäts Klinikum Heidelberg bildgebend feststellten, mehrere Nervenläsionen  zum Beispiel des M. gastrocnemius  ( mit eindeutigem Denervierungszeichen ) .

Ein Denervierungszeichen sagt aus, dass ein Körperteil von der zugehörigen Nervenbahn getrennt ist .Ich hatte ausdrücklich und umfangreich die Folgen dieser Nervenschädigungen ihm beschrieben und die Schmerzen beklagt.

Ohne eine angemessene Untersuchung, wie zum Beispiel ein NLG, dass ist eine  Nervenleit geschwindigkeitmessung , die auch bei mir eindeutig zeigt, dass Nervenschäden vorliegen und auch von Ärzten entsprechend Dokumentiert wurden ( vor dem Gutachten )

Der Arzt wusste oder hätte zumindest wissen müssen, dass ein schwerer “Einklemmunfall” zu massiven Beschwerden führte und zusätzlich die tiefe Rißquetschwunde unterhalb des linken Kniegelenkes die ja auch unübersehbar vorhanden ist, Schmerzen verursachen kann.

Auch das der links im Bild zu sehende Bereich unfallbedingt  möglicherweise innerlich “zerfetzt sei”,( wie die Ärzte in Heidelberg es formulierten )  interessierte ihn offensichtlich nicht im geringsten, auf eine genaue Diagnostik und auch auf einen Hinweis, dass möglicherweise hier innerliche Verletzungsfolgen bestehen  verzichtete er.


Unfallfahrzeug 250

 Anzumerken ist, dass sich nach dem primären schweren “Einklemmunfall” nachhaltig und in Auffälliger weise, massivste Schmerzen und Beschwerden ergeben hatten, die auch Dokumentiert waren.

Ich ( der Proband des Arztes ) wurde bei einem Verkehrsunfall im Jahre 1988 auf dem Weg zur Arbeit verkehrsbedingt  auf der Autobahn stehend, von einem 19 jährigen Fahrer der ungebremst mit ca. 100 km/h auf mein stehenden PKW auffuhr in meinem Fahrzeug eingeklemmt.

Die zuständige Unfallversicherung ( VBG = Berufsgenossenschaft ) hatte jedoch die Kostenübernahme für Untersuchungen stets abgelehnt.

Die Krankenkassen fühlten sich unzuständig, erklärten sogar sie dürfen kein Geld für notwendige Untersuchungen eines Wegeunfall ausgeben.

Das deshalb notwendige Nerven MRT Untersuchungen, Nerven Ultraschalluntersuchungen und anderes nie durch geführt wurden, obwohl die nach Ansicht mehrerer Neurologen notwendig sind, war dem Arzt bekannt.

So lag dem Arzt kein ausreichender Operationsbericht oder nachfolgende aussagekräftige Arztberichte vor, die auf belastbar Art und Weise, den Umfang der Unfallverletzung beschrieben.

Dagegen lag dem Arzt vor, dass ich am 01.03.1989 auch gegenüber der BG einen Erwerbsunfähigkeit Rentenantrag  und Berufsunfähigkeits Antrag gestellt hatte.

Weiterhin das nicht nur das OLG Hamm mit Az. 32 U 22/92 den Unfallverursacher für die Zukunft verpflichtet hat, mir alle materiellen und immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen.  Mehrere Ärzte in Gutachten weitere Untersuchungen empfohlen hatten bzw. auch Nervenschäden festgestellt hatten und dies 20 Jahre vor diesem Gutachten.


Weiterhin ergaben sich deutliche und unübersehbare Hinweise darauf, dass es dann zu einer schweren chronischen Schmerzerkrankung kam, da stets keine ausreichende Schmerztherapie durchgeführt wurde.

Zum Zeitpunkt der “Begutachtung” fast ein Vierteljahrhundert  lang, was letztlich zu einer wie z.B. Professor Dr. med. Buchner nachfolgend schreibt, überzeugt davon war, dass u.a. eine chronische Schmerzerkrankung hat, die mit deutlich ausgestaltetem Charakter vorliegt.

Aber wie gesagt, derartiges vermochte der Arzt nicht zu erkennen und vermochte auch keinerlei Notwendigkeit auf eine weitergehende Untersuchung bzw. Zusatz Begutachtung durch einen Neurochirurgen zu erkennen, die aber unwiederlegbar notwendig gewesen wäre.


Wie mir Dutzende von Anrufen seit Erstellung dieses Berichtes beweisen,  bei denen sich Probanden regelrecht ausweinen und berichten, dass Sie mir dankbar sind, dass “jemand die Wahrheit über den Arzt schreibt” und auch sie sich durch eine bewusste Falschbegutachtung Betrogen fühlen, beweisen, dass ich keineswegs ein Einzelfall bin, sondern der Arzt offenbar ganz bewusst  Falschgutachten für die Sozialgerichte anfertigt. 

Trotzdem sei an dieser Stelle angemerkt, dass Weinen und Ärgern hier nichts hilft und “Nervenzusammenbrüche” am Telefon auch für den Autor dieses Bericht alles andere als Hilfreich oder Gesundheit förderlich sind.

Jedem Bürger ist das Recht und die Möglichkeit einer Beschwerde gegeben, auch durch entsprechende öffentliche Berichte wie diesem im Internet. Ebenfalls ist es möglich eine Beschwerde formlos an die Staatsanwaltschaft zu senden, dies ist auch per e-mail möglich, wenn man seine Daten ausreichend übermittelt, so das der Absender ausreichend erkennbar ist.

Auch die Übersendung der Beschwerde an das Sozialgericht macht Sinn, denn erst dann haben die Richter die Möglichkeit auf die Beschwerde zu reagieren.

Hingehen muss man auf jeden Fall, aber niemals allein !

Dringend geraten wird grundsätzlich stets eine Zeugin / einen Zeugen mit zu nehmen, der dann objektiv alles bezeugen kann, wichtig ist dies bereits vorher dem Arzt und dem Gericht schriftlich mit zu teilen.

Lehnt der Arzt eine “Untersuchung” mit anwesender Begleitung ab, sollte man einen Befangenheitsantrag stellen.


Gegen den Arzt Dr. med. Lutz Siegfried Gerhardt  habe ich bei der Staatsanwaltschaft Detmold ( Az. 44Js 30/13 ) einen Strafantrag wegen Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnis gestellt.

Der Arzt hat sich gegenüber der Staatsanwaltschaft geäußert, das “die Leistungsbeurteilung letztlich das Resultat einer interdisziplinären Begutachtung sei”.....

Ebenfalls äußert er sich u.a. “durch ihn eine primär neurologische Untersuchung erfolgt sei” ....

Wie leider immer so üblich wollte weder die Staatsanwaltschaft Detmold, noch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ( Az. 2 Zs 1534 / 13 ) gegen den Arzt vorgehen. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm legt Wert auf die Feststellung, das ein unschlüssiges oder unvollständiges Gutachten - ohne ein für die Staatsanwaltschaft deutlich zu erkennendes vorsätzliches Handeln - nicht unter Strafe gestellt sei.

Man könnte das ganze so verstehen, da sich der Arzt lediglich Faul und Unfähig gezeigt hat, ist er Straffrei - toll ! ! !!


Justizbetrug durch unrichtige Gesundheitszeugnisse


Bis heute liegen noch keine belastbare umfassende Arztberichte vor, was der Arzt wusste. Auch  das ein schwerer “Einklemmunfall” zu den Beschwerden führte, eine tiefe Rißquetschwunde unterhalb des linken Kniegelenkes unübersehbar vorhanden war, jedoch weder die körperlichen noch psychischen Unfallschäden ausreichend bekannt waren, dass wusste der Arzt.

 

Während andere Ärzte, so z.B. Professor Dr. med. Buchner überzeugt davon waren, das u.a. eine chronische Schmerzerkrankung hat, die mit deutlich ausgestaltetem Charakter vorliegt.

Ebenfalls von anderen Ärzten, auch bildgebend durch ein Nerven MRT  im Universitäts Klinikum Heidelberg neben der Nervenläsion mehrer Nerven u.a.  des Rami cutanei cruris medialis, Verdacht der Läsion des N. fibularis profundus und dem bildgebenden Nachweis, das der Narbenstrang der vom Subkutanniveau bis unmittelbar zur Tibavorderkante rechts, auf der Knochenhaut reibt. ( und dabei natürlich ebenfalls Schmerzen verursacht ) nach gewiesen wurden ( im Nachgang )

 

Hätte der Arzt, wozu er eigendlich beauftragt und verpflichtet war, die Schmerzen durch die Nervenläsionen und die Narbe erkannt, was als Neurologe seine Aufgabe war, vielleicht ein Zusatzgutachten durch einen Neurochirurgen empfohlen, hätte das Sozialgericht auch ein faires Urteil gesprochen.

So habe ich “halb” verloren ( ok trotz des “Gutachtens” auch halb gewonnen ), musste aber einen neuen Rechtsstreit anstreben, wobei ich dann durch einen “richtigen” Neurologen untersucht wurde, der dann alles korrekter feststellte und zutreffender beschrieb, konform auch den anderen Ärzten und bildgebenden Untersuchungen.

Zu erwähnen ist hier noch, das nach Stellungsnahme der Ärztekammern, für die hier relevanten Verletzungen ( Einklemmunfall mit tiefer Rißquetschwunde mit zahlreichen Nervenläsionen ) ausschließlich der Fachbereich der Neurochirurgie zuständig ist.

Dies bedeutet, das der Arzt zumindest auf dem Bereich der Nervenläsionen in einem fremden Fachbereich begutachtet hat, ohne ein Zusatzgutachten vorzuschlagen bzw. als notwendig anzusehen.

Gerade weil der Arzt die Staatsanwaltschaften auf die “Interdisziplinarität” hinweist, wäre es notwendig gewesen, das hier die Ergebnisse des richtigen Fachbereich zugezogen worden wären.

Während andere Neurologen übereinstimmend eine lange Liste von Neuropatischen Schäden schreiben ( die auch bildgebend im Nerven MRT sich bestätigt ) und eine chronische Schmerzerkrankung mit deutlich ausgestaltetem Charakter diagnostizieren, sah der Arzt hier ...... nichts..... gar nichts.

So vermag der Arzt auch nicht zu erkennen, das man unter Schmerzen schlecht arbeiten kann, wenn die Narben auf dem Schienbeinknochen reibt ( somit ständig die Knochenhaut reizt ), beim gehen ( einknicken des Bein ) die Muskulatur auf die Nervenläsionen drücken und wahnsinnige Schmerzen verursachen. Dieser “Arzt” man mag ihn kaum so nennen, sieht nichts, denn er hat ja gar nicht untersucht, sondern ein “Resultat einer interdisziplinären Begutachtung” ohne objektive Untersuchung geschrieben.

Fazit: NICHT empfehlenswert - ich rate jedem dringend ab sich von diesem Arzt begutachten zu lassen !

Da dies aber nicht ohne weiteres geht, unter Hinweis auf diesen Bericht sofort einen Befangenheitsantrag stellen. Wie sagte ein anderer Proband ( Kläger vor dem Sozialgericht ): Versuch macht Klug !

Wer es nicht versucht wird auch nie wissen, ob das Gericht nicht doch einen anderen Arzt wählt. Spätestens, wenn man nach Ablehnung des Befangenheitsantrag, um die Erlaubnis der Anwesenheit einer Begleitperson bittet, diese vom Arzt abgelehnt wird, abermals einen Befangenheitsantrag stellt, wird das Gericht sicherlich erwägen, dass ein anderer Arzt doch die bessere Wahl sein könnte.

Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.

In dem Sinne allen Probanden alles Liebe und Gute. Ich wünsche und hoffe das jeder Bürger fair und ehrlich begutachtet wird.

Wer schnell die “Flinte ins Korn wirft”, sollte vielleicht an die “weiße Rose” denken, die unter Einsatz ihres Lebens für das Recht auf die Wahrheit und einen Rechtsstaat gekämpft haben.  Ohne Widerstand werden “die Bösen” immer siegen, es ist jedermanns Pflicht für Recht und Ordnung zu kämpfen.

Niemand sollte Hemmungen haben dabei um Hilfe zu bitten, denn nur wenn man um Hilfe nachfragt, kann man welche erhalten.

Dies sind Soziale Dienste, Kirchliche Hilfsorganisationen, der Arzt seines Vertrauens usw.

Mut zu Leben muss jeder selber haben und eine Persönlichkeit die soviel Selbstbewusst sein hat, seinen Arzt um Hilfe zu bitten.

An dieser Stelle erinnere ich - ganz ernsthaft - an die TelefonSeelsorge Tel 0800 / 111 0 111 oder / 111 o 222 der Anruf ist kostenfrei und die angerufen sind nett und helfen und geben Hilfsangebote. Unverbindlich, Anonym und rund um die Uhr.