Beweisanträge und Nachfragen zu GA

Im Zuge von Beweisanträge vor dem Sozialgericht kann man durch § 397 (1 ) ZPO in Verbindung mit § 402 ZPO nachfragen lassen und wenn notwendig den Sachverständigen laden lassen. § 411 (3 ) ZPO

Nach dem Beschluss des BSG vom 11.12.2019 Az. B 13 R 324/18 B besteht ein Fragerecht sofern die Frage sachdienlich ist, im Rahmen des Beweis Thema liegt und nicht abwegig oder bereits beantwortet ist. ( siehe auch SGG § 116 Satz 2 )

Qualifizierung zu medizinischen Sachverständigen

Ablauf einer Erstellung eines Lügengutachten