Außergewöhnliche Gehbehinderung

Bei einigen Menschen sind außergewöhnliche Gehbehinderungen vorhanden, wobei die Gerichte gern erklären, dass eine absolute Gehunfähigkeit vorhanden sein müsse. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie auch das Sozialgericht Bremen ( Urteil Az. S20 SB 297/16 vom 29.11.2018  ) zutreffend entschied.

Qualifizierung zu medizinischen Sachverständigen

Ablauf einer Erstellung eines Lügengutachten